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Begleitetes Fahren mit 17d

1. Warum startet Bayern den Modellversuch
Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 23 % fast dreimal so hoch. Die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Fahranfänger sind vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Deshalb startet Bayern im Rahmen der Aktion "Verkehrssicherheit Bayern 2006" den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17".

2. Wann startet der Modellversuch?
Bayern startet seinen Modellversuch am 1. Sept. 2005. Ab dann ist die Antragsstellung möglich.

3. Wie hoch sind die Kosten?
Zu den Kosten für den Führerscheinerwerb rechnen wir mit rund 15 Euro zusätzlichen Gebühren bei zwei Begleitern.

4. 18 - und dann
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Karten-Führerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt.

5. Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?
Wichtig für die jungen Fahrer:

  • Mit 16 ½ Jahren können Sie sich ab 1. Sept. 2005 zur Führerschein Ausbildung anmelden
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfbescheinigung.
  • Sie dürfen nur mit Begleitperson fahren.
  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.

Wichtig für die Begleitpersonen:

  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt
    Sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW).
  • Sie haben nicht mehr als 3 Punkte.